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Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht München gesucht

    Im Herbst 2024 werden wieder die ehrenamtlichen Richter und Richterinnen beim Bayerischen Verwaltungsgericht München für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 gewählt. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Rosenheim können sich bei Interesse bis zum 31.07.2024 beim Landratsamt Rosenheim bewerben.

    Erstmals wird der Bewerbungsprozess vom Landratsamt Rosenheim rein digital umgesetzt. Das Online-Bewerbungsformular steht ab sofort auf der Website des Landkreises Rosenheim unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.landkreis-rosenheim.de/ehrenamtliche-richter/.

    Die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter läuft in einem zweistufigen Verfahren ab:

    • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen vom Landratsamt Rosenheim gesammelt und aufbereitet. Der Kreistag wird im September schließlich 40 Personen für die Vorschlagsliste des Landkreises Rosenheim benennen.
    • Ein Wahlausschuss am Verwaltungsgericht München wird aus den Vorschlagslisten der Landkreise und kreisfreien Städte des Gerichtsbezirks schließlich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bestimmen. Die Benachrichtigung der ernannten Personen erfolgt im Anschluss direkt durch das Bayerische Verwaltungsgericht München.

    Voraussetzungen und Ausschlussgründe

    Für die Berufung zum ehrenamtlichen Richter ist ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsreife erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Rosenheim haben.

    Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind unter anderem Personen ausgeschlossen, die wegen eines Richterspruchs oder einer Anklage keine öffentlichen Ämter innehaben dürfen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.

    Nicht zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht berufen werden können zudem Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Bundes- oder einer Landesregierung, Richter, aktive Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte sowie Notare und Personen, die mit fremden Rechtsangelegenheiten betraut sind, beispielsweise Steuerberater.

    Nähere Informationen über das richterliche Ehrenamt beim Verwaltungsgericht finden Sie auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts München in der Broschüre „Richterliches Ehrenamt beim Verwaltungsgericht“: https://www.vgh.bayern.de/mam/service/richterliches_ehrenamt_broschuere_bfrei3.pdf

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